BÜRGERMEISTER/INNEN-WAHL (KOMMUNALWAHL)WANN:- abhängig von der jeweiligen Kommune (Stadt oder Gemeinde)- 2025 nächste in Meißen - alle 7 JahreWAS:- Bürgermeister/in einer Stadt oder GemeindeWO:- z.B. in Sachsen, in allen Städten und Gemeinden- z.B. Meißen, Coswig, Riesa, Großenhain, Radebeul usw.WER: Die Kandidierenden für das Amt einer Bürgermeister/inINFOSEITEN: AUFGABEN:- Leitung der Stadt-/Gemeindeverwaltung- Vorsitz des Stadt-/Gemeinderats- Verantwortung für Vorbereitung und Umsetzung der Beschlüsse und des Stadt-/Gemeinde-Haushalts- gesetzliche Vertretung der Stadt/Gemeinde- Repräsentation der Stadt/Gemeinde- Dienstvorgesetzte der Mitarbeitenden der Stadt-/Gemeinde- verwaltung in allen Bereichen (Meldewesen, Straßenbau usw.)- Er/Sie hat die Wahlleitung für Kommunal-, Landtags-, Bundestags- und Europawahlen und ist für die Vorbereitung und Durchführung einer jeden Wahl im Stadt-/Gemeinde- gebiet verantwortlichIn kleineren Gemeinden ist das Amt der Bürgermeister/in ein Ehrenamt. Hauptamtliche Bürgermeister/innen dürfen nur gewählt werden, wenn sie U65 sind.